Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine, vereinfachte Einführung und keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Bewertung Ihrer konkreten Inhalte sollten Sie eine Anwaltskanzlei oder Compliance-Stelle hinzuziehen.
KI schreibt heute Produkttexte, generiert Bilder für die Website, vertont Erklärvideos und beantwortet Kundenanfragen. Ab dem 2. August 2026 greift dafür eine konkrete Pflicht aus dem EU AI Act: Artikel 50, die Transparenzregeln. Anders als die komplexen Hochrisiko-Vorgaben betrifft dieser Teil fast jedes Unternehmen, das modernes Marketing macht. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist überschaubar, wenn man sie früh angeht.
Was Artikel 50 verlangt
Der Kern ist einfach: Menschen sollen wissen, wann sie es mit KI zu tun haben. Die Verordnung nennt dafür mehrere Fälle.
- KI-Interaktion: Chatbots und Sprachassistenten müssen offenlegen, dass sie KI sind, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Synthetische Medien: KI-generierte oder veränderte Bilder, Audio und Video (Deepfakes) müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
- Maschinenlesbarkeit: Bei generierten Medien wird zusätzlich ein technisch lesbares Signal erwartet, etwa Metadaten, die den KI-Ursprung markieren.
- Texte von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit zu wichtigen Themen informieren, müssen ebenfalls als solche erkennbar sein, sofern keine menschliche redaktionelle Prüfung stattfindet.
Was das praktisch für KMU heißt
Website und Chatbot
Wenn auf Ihrer Seite ein Service-Bot läuft, gehört ein Hinweis direkt ins Chatfenster: ein Satz zu Beginn genügt. Bei Voice-Bots im Telefonservice gilt dasselbe, die KI sollte sich zu erkennen geben.
Bilder und Grafiken
KI-generierte Produktbilder, Illustrationen oder Stock-Ersatz sollten sichtbar gekennzeichnet sein, etwa mit einem kurzen Vermerk an der Bildunterschrift, plus maschinenlesbaren Metadaten. Branchenstandards wie C2PA-Content-Credentials helfen, das technische Signal automatisch mitzuliefern.
Texte und Newsletter
Reine Werbetexte, die ein Mensch redaktionell freigibt, sind weniger kritisch als automatisch generierte Informationsinhalte. Wer aber ganze Ratgeber oder Pressetexte KI-generiert und ungeprüft veröffentlicht, sollte transparent damit umgehen.
Videos und Audio
Synthetische Stimmen, KI-Avatare und Deepfake-Effekte fallen klar unter die Kennzeichnungspflicht. Ein sichtbarer Hinweis im Video oder in der Beschreibung ist Pflichtprogramm.
Wo nutzen Sie überall KI?
Oft ist es mehr, als man denkt. Wir machen mit Ihnen eine kurze Bestandsaufnahme Ihrer Außenkanäle und zeigen, wo eine Kennzeichnung nötig ist.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenKennzeichnung, die nicht abschreckt
Viele befürchten, ein KI-Hinweis lasse die Marke billig wirken. Das Gegenteil ist meist der Fall: Transparenz schafft Vertrauen. Ein souveräner Hinweis wie "Dieses Bild wurde mit KI erstellt" oder "Sie chatten mit unserem KI-Assistenten, für komplexe Fälle übernimmt ein Mensch" signalisiert Modernität und Ehrlichkeit. Entscheidend ist, dass der Hinweis klar, knapp und an der richtigen Stelle steht, nicht versteckt im Kleingedruckten.
In drei Schritten umgesetzt
Erstens: Gehen Sie Ihre öffentlichen Kanäle durch (Website, Social Media, Newsletter, Telefonservice, Videos) und notieren Sie, wo KI im Spiel ist.
Zweitens: Legen Sie pro Kanal eine Standardkennzeichnung fest, sprachlich einheitlich und markenkonform.
Drittens: Verankern Sie die Kennzeichnung im Produktionsprozess, damit niemand sie vergisst, etwa als festen Punkt in der Freigabe-Checkliste.
Kernaussagen
- Artikel 50 des EU AI Act greift ab dem 2. August 2026 und betrifft fast jedes Unternehmen mit modernem Marketing.
- Kennzeichnungspflicht für KI-Chatbots, synthetische Bilder, Audio, Video und bestimmte KI-Texte.
- Sichtbarer Hinweis plus maschinenlesbare Metadaten sind der sichere Weg bei Medien.
- Transparenz schadet der Marke nicht, sie stärkt das Vertrauen.
- Umsetzung in drei Schritten: Bestandsaufnahme, Standardkennzeichnung, Verankerung im Prozess.
Häufig gestellte Fragen
Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Vor allem dort, wo Inhalte die Öffentlichkeit informieren oder täuschen könnten, etwa bei synthetischen Medien und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung. Für klar redaktionell geprüfte Inhalte ist die Lage differenzierter. Im Zweifel ist Kennzeichnung der sichere Weg.
Wie kennzeichne ich einen Chatbot richtig?
Mit einem klaren Hinweis zu Beginn der Konversation, etwa "Sie chatten mit einem KI-Assistenten". Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist.
Reicht ein kleiner Hinweis in der Fußzeile?
Nein, die Kennzeichnung soll dort stehen, wo der Nutzer den Inhalt wahrnimmt. Bei Bildern ein sichtbarer Vermerk plus Metadaten, bei Chatbots ein Hinweis direkt im Chatfenster.
Was droht, wenn ich nicht kennzeichne?
Bußgelder sind möglich. Für KMU wiegt oft der Reputationsschaden schwerer: Wer beim KI-Einsatz nicht transparent ist, verliert Vertrauen. Saubere Kennzeichnung ist günstiger als jeder Imageschaden.
KI-Kennzeichnung sauber aufsetzen?
Wir prüfen Ihre Kanäle, formulieren markenkonforme Hinweise und richten bei Bild und Video die maschinenlesbaren Content-Credentials ein, damit Sie ab August auf der sicheren Seite sind.
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